Respektlose Bilder & Filme
Im Netz kann jede:r Nutzer:in Inhalte hochladen und veröffentlichen. Diese große Freiheit hat aber auch ihre Schattenseiten. Respektlose Bilder und Videos, die Personen bloßstellen oder lächerlich machen, sind Beispiele für Cybermobbing. Solche Posts können auch Gewalt, Hassbotschaften oder anderes Extremes enthalten.
Beleidigende Bilder oder Videos von Dir wurden veröffentlicht?
Es ist unwahrscheinlich, dass beleidigende Bilder oder Videos mit dem Einverständnis der abgebildeten Person verbreitet werden. Findest Du ein respektloses Foto von Dir in sozialen Netzwerken oder anderswo im Internet – ohne, dass Dich jemand vor der Veröffentlichung gefragt hat – muss das Foto entfernt werden. Darauf hast Du das Recht am eigenen Bild. Dieses Recht besagt, dass die abgebildete Person erst um Erlaubnis gefragt werden muss, bevor die Bilder oder Filme veröffentlicht werden dürfen.
Du musst aber nicht sofort einen Anwalt einschalten. Meistens reicht es, per Nachricht oder E-Mail um Entfernung zu bitten. Wichtig ist, eine Frist zu setzen (z. B. drei Tage oder eine Woche). Wird das respektlose Bild nicht entfernt, solltest Du einen Screenshot als Beweis machen. Dann meldest Du das gepostete Bild und das dazugehörige Profil bei dem sozialen Netzwerk. Zeigt Dich das Foto in einer peinlichen Situation, solltest Du auch eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten. Sie helfen Dir, „Unterlassung“ zu verlangen. In manchen Fällen besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz.
Du bekommst respektlose Bilder oder Videos von anderen?
Täglich werden Tausende von Bildern und Filmen geteilt. Dazu gehören auch solche, mit denen die abgebildete Person beleidigt oder lächerlich gemacht werden soll. Oft wird erwartet, dass man das Bild oder Video weiterverbreitet oder einen Kommentar dazu abgibt. Es ist nicht immer leicht, diesem Druck zu widerstehen.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Fotos oder Filme, die Du zugeschickt bekommst. Du brauchst das Einverständnis der abgebildeten Person, bevor Du das Material weiterverbreiten darfst.
Lass Dich nicht unter Druck setzen
- Rede mit Deinen Freund:innen oder Leuten aus der Klasse. Du bist wahrscheinlich nicht allein, wenn Du nicht bei der Verbreitung beleidigender und respektloser Inhalte mitmachen möchtest.
- Unterstütze die abgebildete Person, indem du die Leute, die das Material verbreiten, ansprichst oder die geposteten Inhalte meldest.
Weitere Infos zum Thema „Respektlose Bilder & Filme“
Selbstschutz – Schütze Dich durch Einstellungen in sozialen Diensten:
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Hast Du den Inhalt oder die Nutzer:innen, die Dich stören, direkt in der App oder bei den Betreiber:innen des sozialen Netzwerks gemeldet? Wie Du das machst, findest Du auf der Seite Probleme melden oder im Kompass Social Media.
Wenn Du damit nicht weiterkommst, können Dir vielleicht die Internet-Beschwerdestellen helfen. jugend.support arbeitet mit den Beschwerdestellen eco, fsm und jugendschutz.net zusammen. Die Beschwerdestellen haben noch andere Möglichkeiten als die Nutzer:innen, mit Betreiber:innen oder Einzelpersonen in Kontakt zu treten, um Inhalte entfernen zu lassen.
Für Deine Nachricht an die Internet-Beschwerdestellen kannst Du das unten stehende Beschwerdeformular nutzen.
Wenn Du Nacktbilder, pornografische Inhalte oder Gewaltdarstellungen meldest, prüfen die Beschwerdestellen die Inhalte genau. Sie setzen sich dafür ein, dass der Inhalt nicht länger online ist, wenn er gegen das deutsche Recht verstößt. Sie arbeiten dazu auch mit der Polizei zusammen.
Beschwerdeformular für Jugendliche
Du hast eine Frage oder ein Problem und möchtest sofort mit jemandem reden?
Wann wähle ich den Notruf?
Wähle die 112, wenn Du oder jemand anderes in Gefahr ist und so schnell wie möglich Hilfe benötigt. Bei Stress im Netz kann es dabei um Selbstgefährdung – z. B. Suizidgefahr – oder um Fremdgefährdung – z. B. Gewaltandrohung – gehen.
Was passiert, wenn ich die 112 gewählt habe?
Du wirst mit der Notrufzentrale in Deiner Nähe verbunden, die Deinen Notfall aufnimmt. Die Person, mit der Du sprichst, ist speziell dafür ausgebildet, Dir mit Deinem Problem zu helfen. Sie gibt es an die Feuerwehr, Polizei oder einen Notarzt weiter.
Am Telefon wirst Du gefragt werden, was passiert ist. Hierbei helfen die 5-W-Fragen, die Dir von der Rettungsstelle gestellt werden – Du musst sie Dir also nicht merken:
- WO ist es passiert?
- WER ruft an?
- WAS ist passiert?
- WIE VIELE Verletzte oder betroffene Personen sind es?
- WARTEN auf Rückfragen. Vielleicht will man noch etwas von Dir wissen.
Übrigens: Den Notruf erreichst Du auch mit einem Handy ohne Guthaben und ohne die PIN eingeben zu müssen. Die Nummer 112 ist EU-weit einheitlich. In Deutschland kannst Du die Polizei auch unter der Nummer 110 erreichen.
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WICHTIG!
Der Missbrauch des Notrufs ist strafbar.