Recht am eigenen Bild
Klick und weg. Wir verschicken ständig Bilder und Videos mit dem Handy oder posten diese bei Instagram, TikTok & Co. Die Verbreitung ist superschnell und kinderleicht. Stress ist vorprogrammiert, wenn jemand ungefragt ein Bild von uns postet oder private Chatnachrichten weiterleitet. Wir alle haben ein Recht auf Privatsphäre – auch online! Dabei hilft uns das Recht am eigenen Bild.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild bedeutet: Die Personen auf einem Foto oder Video müssen erst ihre Erlaubnis geben, bevor der Inhalt im Netz veröffentlicht werden darf. Das Recht am eigenen Bild gilt übrigens auch für Menschen, die sich in öffentlichen Straßen oder Plätzen aufhalten. Solange sie „unwesentliches Beiwerk” sind, ist keine Erlaubnis nötig. Sticht eine Person aber heraus und ist gut erkennbar, darf das Foto nur mit ihrer Erlaubnis veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild gilt übrigens auch für weitergeleitete (Sprach-) Nachrichten!
Recht am eigenen Bild verletzt – was tun?
Findest Du ein Bild oder Video von Dir bei Instagram, YouTube oder anderswo im Internet – ohne, dass Dich jemand vor der Veröffentlichung gefragt hat – muss der Post entfernt werden. Darauf hast Du ein Recht. Du musst aber nicht sofort einen Anwalt einschalten. Meistens reicht es, per Nachricht um Entfernung zu bitten. Wichtig ist, eine Frist zu setzen (z. B. drei Tage oder eine Woche). Wird das Bild nicht entfernt, solltest Du einen Screenshot als Beweis machen. Dann meldest Du den Post und das dazugehörige Profil bei dem sozialen Netzwerk. Zeigt Dich das Foto in einer peinlichen Situation, solltest Du auch eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten. Sie helfen Dir, „Unterlassung“ zu verlangen. In manchen Fällen besteht sogar Anspruch auf Schadensersatz.
Was ist, wenn ich das Foto zugeschickt bekomme?
Täglich werden Tausende von Bildern geteilt. Schickt Dir jemand ein Foto (z. B. bei WhatsApp oder Snapchat) und es zeigt eine andere Person, gilt Folgendes: Du darfst es ohne die Erlaubnis der gezeigten Person nicht weiterverbreiten. Schickt Dir jemand ein Selfie, kläre am besten erst ab, ob es nur für Dich gedacht ist oder ob Du es weiterleiten darfst. Bilder können im Netz großen Schaden anrichten. Besonders, wenn sie peinlich sind oder die Privatsphäre dadurch verletzt wird, z. B. bei Nacktbildern. Mehr dazu bei Privates veröffentlichen.
Weitere Infos rund um das Thema „Recht am eigenen Bild“:
Du hast ein Problem und weißt gerade nicht weiter?
Hier kannst Du Dir Rat holen: jugend.support arbeitet mit Beratungsstellen zusammen, an die Du Dich kostenlos wenden kannst, auch ohne Deinen echten Namen zu nennen!
Chat-Beratung zu digitaler Gewalt und Jugendrecht
- für Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre
- kostenlos, vertraulich und wertungsfrei
- Chat-Beratung: Mi – Fr von 11 bis 13 Uhr und 18 bis 20 Uhr
- Beratung von Anwält:innen, Jurist:innen, Jurastudent:innen und Psycholog:innen
www.safe-im-recht.de
Allein mit Deinen Problemen? Wir sind für Dich da – anonym, vertraulich und kostenlos
- Kinder- und Jugendtelefon
Mo bis Sa von 14 – 20 Uhr unter der Nummer 116 111
Samstags:„Jugendliche beraten Jugendliche“ - Online-Beratung per Mail oder Chat
- em@il-Beratung: Antwort innerhalb von 48 Stunden
Online-Beratung von jungen Leuten für junge Leute
- Beratung durch die JUUUPORT-Scouts
- Vertraulich, kostenlos und auf Augenhöhe
- Einfacher Kontakt über Online-Formular
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden
- Messenger-Beratung im Chat bei WhatsApp
montags bis freitags von 18 – 20 Uhr
WEISSER RING e.V.
Du oder jemand aus Deinem Umfeld ist Opfer einer Straftat geworden? Wir helfen Kriminalitätsopfern – anonym, bundesweit, kostenfrei.
- Opfer-Telefon unter 116006 (täglich 7 bis 22 Uhr)
- Onlineberatung auf www.weisser-ring.de
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Beratung & Hilfe bei Anmache im Netz, Sexting, Cybermobbing, sexuellem Missbrauch, Zusendung von Pornos oder anderen sexuellen Übergriffen.
- Bundesweit, kostenfrei und anonym
- Online-Beratung (per Mail oder Videochat)
Mo – Fr – Antwort innerhalb von 48 Stunden - Hilfetelefon: 0800 22 55 530
Mo, Mi, Fr von 9 bis 14 Uhr, Di, Do von 15 bis 20 Uhr
www.hilfetelefon-missbrauch.de und www.hilfe-telefon-missbrauch.online
Datenbank: Beratung in Ihrer Nähe
„Beratungsführer online“ der DAJEB
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V.
Komfortable Suchanfrage – Postleitzahl und Art der Beratungsstellen
Hast Du den Inhalt oder die Nutzer:innen, die Dich stören, direkt in der App oder beim sozialen Netzwerk gemeldet? Wie Du das machst, findest Du auf der Seite „Probleme melden“ oder im „Kompass Social Media“.
Wenn Du damit nicht weiterkommst, können Dir vielleicht die Internet-Beschwerdestellen helfen. jugend.support arbeitet mit den Beschwerdestellen eco, fsm und jugendschutz.net zusammen. Die Beschwerdestellen haben noch andere Möglichkeiten als die Nutzer:innen, mit Betreiber:innen oder Einzelpersonen in Kontakt zu treten, um Inhalte entfernen zu lassen.
Für Deine Nachricht an die Internet-Beschwerdestellen kannst Du das unten stehende Beschwerdeformular nutzen.
Wenn peinliche Bilder von Dir oder anderen (zum Beispiel Nacktbilder) missbraucht werden, prüfen die Beschwerdestellen die Inhalte genau. Sie setzen sich dafür ein, dass der Inhalt nicht länger online ist, wenn er gegen das deutsche Recht verstößt. Sie arbeiten dazu auch mit der Polizei zusammen.
Beschwerdeformular
Du hast eine Frage oder ein Problem und möchtest sofort mit jemandem reden?
Wann wähle ich den Notruf?
Wähle die 112, wenn Du oder jemand anderes in Gefahr ist und so schnell wie möglich Hilfe benötigt. Bei Stress im Netz kann es dabei um Selbstgefährdung – z. B. Suizidgefahr – oder um Fremdgefährdung – z. B. Gewaltandrohung – gehen.
Was passiert, wenn ich die 112 gewählt habe?
Du wirst mit der Notrufzentrale in Deiner Nähe verbunden, die Deinen Notfall aufnimmt. Die Person, mit der Du sprichst, ist speziell dafür ausgebildet, Dir mit Deinem Problem zu helfen. Sie gibt es an die Feuerwehr, Polizei oder einen Notarzt weiter.
Am Telefon wirst Du gefragt werden, was passiert ist. Hierbei helfen die 5-W-Fragen, die Dir von der Rettungsstelle gestellt werden – Du musst sie Dir also nicht merken:
- WO ist es passiert?
- WER ruft an?
- WAS ist passiert?
- WIE VIELE Verletzte oder betroffene Personen sind es?
- WARTEN auf Rückfragen. Vielleicht will man noch etwas von Dir wissen.
Übrigens: Den Notruf erreichst Du auch mit einem Handy ohne Guthaben und ohne die PIN eingeben zu müssen. Die Nummer 112 ist EU-weit einheitlich. In Deutschland kannst Du die Polizei auch unter der Nummer 110 erreichen.
Klicke hier für weitere Informationen zu Hilfsangeboten bei polizei-für-dich
WICHTIG!
Der Missbrauch des Notrufs ist strafbar.